Die Aufklärungspflicht des Arztes bezüglich Impfungen

 

Mit diesem  Impf-Aufklärungsbogen sehe ich meine Aufklärungspflicht meinen Patienten gegenüber als voll erfüllt. Wollen Sie dagegen Einspruch erheben, müssen Sie dies bei mir in schriftlicher Form tätigen.

Vor Durchführung der Impfung hat der Arzt die Pflicht, den Impfling und bei Personen unter 14 Jahren auch einen Elternteil bzw. die Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären, damit sie über die Teilnahme an der Impfung entscheiden können. Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteiles bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Jugendliche müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichtsfähigkeit und Urteilsfähigkeit besitzen. Für den seltenen Fall von Impfschäden wird auf das Impfschadengesetz verwiesen.

Der Arzt, insbesondere der Kinderarzt, befindet sich angesichts der immer umfangreicher werdenden Rechtsprechung zum Impfschadensrecht in einer wenig beneidenswerten Situation: Impft er, und kommt es nachfolgend zu einem Impfschaden, wird er womöglich regreßpflichtig gemacht, weil er einen medizinischen, zumindest jedoch einen sogenannten informatorischen Kunstfehler begangen hat. Impft er nicht, und die Krankheit, gegen die er hätte impfen können, tritt auf und führt womöglich zu Dauerschäden, wird ihm eventuell der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gemacht.
Es geht nicht an, daß die Eltern zwar für ihre Kinder mögliche Vorteile der Impfungen in Anspruch nehmen wollen, bei Auftreten von Impfschäden jedoch unverzüglich nach einer juristischen Möglichkeit suchen, den Impfarzt regreßpflichtig zu machen.

Allgemeine Informationen über Impfungen - Auszug der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit 
http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0953&doc=CMS1239275060666

Warum impfen?

Schutzimpfungen gehören heute zur wirksamsten Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten. 

Eine Reihe von Infektionskrankheiten wird heute unterschätzt, obwohl es bei vielen dieser Krankheiten keine wirksame Behandlung gibt. Die durch Impfung vermeidbaren Krankheiten können mit schweren Komplikationen einhergehen, eventuell bleibende Schäden verursachen und oft sogar tödlich verlaufen. Mit Schutzimpfungen können diese Risiken weitgehend vermieden werden. Schutzimpfungen schützen sowohl das Individuum als auch die Gemeinschaft.

Selbst wenn in Österreich viele durch Impfung zu verhütenden Infektionskrankheiten nicht mehr auftreten ist es weiterhin wichtig, hohe Durchimpfungsraten aufrechtzuerhalten. Sinkende Durchimpfungsraten können zu einem Wiederauftreten dieser Infektionskrankheiten führen (z.B. Polio).  Auch kann die Inzidenz von beinahe eliminierten Krankheiten massiv ansteigen - so löste ein Besuch einer an Masern erkrankten Person aus dem Ausland im Jahr 2008 einen Masernausbruch in Österreich aus der leider weite Teile Österreichs erfasste.

Wie schützt die Impfung?

Durch eine Impfung kommt der Organismus mit abgetöteten (Totimpfstoff) oder abgeschwächten (Lebendimpfstoff) Krankheitserregern oder mit Bestandteilen von Krankheitserregern in Kontakt und bildet dagegen Abwehrstoffe (Antikörper). Diese Abwehrstoffe bewirken bei einer nachfolgenden Infektion, dass die Krankheit nicht oder nur in abgeschwächter Form zum Ausbruch kommt.

Welche Nebenwirkungen haben Impfungen?

Nebenwirkungen sind Reaktionen, welche die eigentliche Wirkung der Impfung begleiten können. Dabei kann es sich um erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen handeln. Eine erwünschte Nebenwirkungen bei einem Impfstoff kann beispielsweise sein, dass die geimpfte Person zusätzlich auch vor anderen Erkrankungen geschützt wird. 

Als Beispiele für unerwünschte Nebenwirkungen seien genannt:

Bei Impfstoffen, die durch Injektion verabreicht werden, kommt es an der Impfstelle häufig zu einer Rötung und Schwellung, welche von einem kurz dauernden Fieber begleitet sein kann. Diese Nebenwirkungen klingen in wenigen Tagen folgenlos ab. Trotz aller Sorgfalt kann es durch die Injektion in Einzelfällen zu lokalen Infektionen, ganz selten zur Verletzung von kleinen Blutgefäßen und Nerven kommen. Impfstoffe können wie Medikamente, Nahrungsmittel oder Stoffe aus der täglichen Umgebung, in seltenen Fällen auch allergische Reaktionen hervorrufen. Besonders Lebendimpfstoffe können Nebenwirkungen haben, die einer abgeschwächten Form der Krankheit, gegen die sie gerichtet sind, ähnlich sind. Ein Beispiel dafür wäre ein Hautausschlag 8–10 Tage nach der Masernimpfung.

Vermutete Nebenwirkungen sollen nach der Impfung dem Impfarzt/der Impfärztin gemeldet werden.

Wann soll geimpft werden?

Um rechtzeitig geschützt zu sein, soll jedes Kind möglichst früh geimpft werden. Das im Impfplan angegebene Alter stellt die Empfehlung für den besten Zeitpunkt dar. Versäumte Impfungen können zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden. Im Einzelnen sollten die Impftermine mit dem Arzt besprochen werden.

Gibt es Kontraindikationen für Impfungen?

Prinzipiell ist die Fachinformation/Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffes zu konsultieren und die dort angeführte Vorgangsweise zu beachten.

Allgemein gilt: An einer Infektion akut Erkrankte sollen bis zur Genesung von der Impfung zurückgestellt werden. Banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C) - wie weiter unten angegeben - einhergehen, sind jedoch grundsätzlich keine Kontraindikation. Ebenso sollen Kinder mit wiederholten fieberhaften Infekten nach Abklingen der aktuellen Infektion sobald wie möglich geimpft werden.

Impfhindernisse können bestehende Allergien gegen Inhaltsstoffe des Impfstoffes sein. Bei diesen Personen soll nach Konsultation einer Fachabteilung eine Impfung erwogen werden. Bei Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder Störungen des Immunsystems soll vor der Impfung der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert werden. Totimpfstoffe können verabreicht werden, wobei empfohlen wird, den Impferfolg serologisch zu kontrollieren.

Häufig werden bestimmte Umstände irrtümlich als Kontraindikationen angesehen. Dazu gehören laut WHO:

          Leichte Erkrankung mit subfebrilen Temperaturen (bis 38°C), leichtem Durchfall bei einem sonst gesunden Kind und Hauterkrankungen (z.B. Ekzem).

          Chronische Erkrankungen von Herz, Leber, Lunge, Nieren; stabile neurologische Erkrankungen.

          Antimikrobielle Therapie (Antibiotika) oder Verabreichung niedriger Dosen von Kortikosteroiden oder lokal angewendete steroidhaltige Präparate (unbehandelte Injektionsstelle wählen). Ausnahme: Bakterielle Lebendimpfstoffe.

          Rekonvaleszenzphase nach einer Erkrankung.

          Frühgeburtlichkeit: Frühgeborene sollen unabhängig von ihrem Geburtsgewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden. Bei extremer Frühgeburtlichkeit wird empfohlen, die betreuende Neonatologieabteilung zu kontaktieren.

          Schwangerschaft der Mutter oder anderer Haushaltsangehöriger sowie die Stillperiode der Mutter sind kein Hindernis, das Kind zu impfen.

          Ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten.

          Allergien, Asthma oder andere atopische Erkrankungen oder Allergien in der Verwandtschaft. Ausnahme: Allergien gegen Inhaltsstoffe oder Produktionsrückstände in Impfstoffen

          Penizillinallergie; kein Impfstoffhersteller verwendet Penizillin in der Produktion oder als Konservierungsstoff.

          Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings.

          Plötzlicher Kindestod (SIDS) in der Familienanamnese.

          Neugeborenengelbsucht.

 


Weitere Informationen zu Impfungen oder Impfstoffen unter www.wien.gv.at/ma15/impfen.htm oder in der Impfambulanz Wien www.reisemed.at Tel: 01/403 83 43